Dr. Claudia Nichterl - Akademie für integrative Ernährung

Lizenzvereinbarung

Stand Dezember 2024

Lizenzvereinbarung für Student:innen   

von Dr. CLAUDIA NICHTERL - AKADEMIE FÜR INTEGRATIVE ERNÄHRUNG GMBH

FN 530685 w, HG Wien, Zentagasse 37/22

1050 Wien

Sitz in politischer Gemeinde Wien

im Folgenden kurz „Ausbildungsstätte“ genannt einerseits

und Käufer:in/Teilnehmer:in des Lehrgangs Integrative Ernährungsexpert:in im Folgenden kurz „Student:in“ genannt.

     

1. PRÄAMBEL

1.1 Die Ausbildungsstätte unter der Leitung von Dr. Claudia Nichterl generiert und vermittelt Wissen und Informationen über Erwachsenenbildung sowie Online-Weiterbildung in den Bereichen Ernährungswissenschaft, TCM (traditionelle Chinesische Medizin, Ernährungspsychologie und Ernährungsmedizin bzw. Beratungskompetenz. Integrative Ernährung bedeutet ein Zusammenführen – die Integration – von mehreren Disziplinen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
                                                                      
1.2.  In der zertifizierten Ausbildung „Integrative Ernährungsexpert:in“ werden die wichtigsten Grundlagen der klassischen Ernährungswissenschaft vermittelt sowie wird im modernen und seriösen Kontext die klassische TCM-Ernährungsberatung mit der westlichen Ernährungswissenschaft und den neuesten Erkenntnissen der Medizin und Psychologie ergänzt. Pädagogik, Didaktik und Kommunikationstechniken runden die Ausbildung ab und macht sie so besonders wertvoll für die Praxis.
                                                                                                          
1.3.  Typisch für dieses Ausbildungssystem ist die Art der Wissensvermittlung und Vermittlung von Fertigkeiten und wertvoller Selbsterfahrung. Die Ausbildung ist ideal für Menschen mit persönlichen Ernährungsthemen, richtet sich vorrangig an Fachkräfte im Gesundheitsbereich und Gesundheitswesen, um Multiplikator:innen auszubilden, die das Ernährungswissen in ihre Arbeit integrieren und weitergeben. Oberstes Ziel ist das Potential von Ernährung zu nutzen, damit möglichst viele Menschen Gesundheit und Lebensfreude erreichen.

     

2. VERTRAGSGEGENSTAND

 

Die Ausbildungsstätte ist Inhaberin nachstehender immaterieller Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte:

a) den Firmennamen:  Claudia Nichterl – Akademie für Integrative Ernährung GmbH, FN 530685 w, Handelsgericht Wien

b) Urheberrechte an den jeweiligen Ausbildungsunterlagen und Lehrmittel                                                                 

c) besondere Namen und Bezeichnungen für einzelne Arbeitsmethoden, kreiert durch die Ausbildungsstätte

 

     

3. LIZENZEINRÄUMUNG

3.1. Ausbildungsunterlagen und Lehrmittel                                   

Die Ausbildungsstätte räumt der Student:in das Recht ein sämtliche Lehrmittel und sonstige Ausbildungsunterlagen zu eigenen Zwecken des Studiums, als auch zur Anwendung in der unmittelbaren Klientenbeziehung zu nutzen.

Keinesfalls ist die Student:in berechtigt, diese Ausbildungsunterlagen für Lehrtätigkeiten (Ausbildungen, Fortbildungen, Institute, sonstige Ausbildungsstätten) zu verwenden und im Zuge dessen an Dritte weiterzugeben.

3.2. Besondere Bezeichnung

3.3.1. Verleihung von Nutzungsrechten

Mit erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung „Integrative Ernährungsexpert:in“ und positiver Beurteilung hat die Student:in die Möglichkeit, sich im geschäftlichen Auftritt mit dem Zusatz „Integrative Ernährungsexpert:in, Ausbildung nach Dr. Claudia Nichterl“ zu bezeichnen.

3.3.2. Entzug der Nutzungsrechte

Für den Fall, dass die Student:in trotz Mahnung gegen die nachstehenden Ethik- und Standesregeln verstößt, erlischt die Berechtigung zur Nutzung der oben genannten geschützten Bezeichnung.                                                          

Ethik- und Standesregeln:

  • Umgang mit Kolleg:innen:                                                                       
    -  Respekt und Anerkennung gegenüber der Arbeit anderer Kolleg:innen
    -  Bereitschaft zur Zusammenarbeit
    -  Bereitschaft zur Kommunikation mit anderen Kolleg:innen
                                           
  • Verschwiegenheit:

-  über sämtliche anvertraute Informationen der Student:innen. Um einen vertrauensvollen Raum für alle Student:innen zu ermöglichen, bedarf es seitens der Ausbildungsstätte und Student:innen der Einhaltung der Schweigepflicht.

 

     

4. GERICHTSSTAND ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE

4.1. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in 1080 Wien vereinbart, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die AGB`s der Ausbildungsstätte werden zeitgleich mit der Unterschrift der Student:in als akzeptiert angesehen.
                       
4.2.  Es ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anzuwenden                                                                                                                                  
4.3.  Sowohl dieser Vertrag als auch sämtliche sonstige Kommunikation ist in deutscher Sprache abzufassen.

4. 4 Für die Rechtsgültigkeit von Vereinbarungen wird Schriftform vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
                                                                                  
4.5.  Dieser Vertrag wird in einer Urschrift errichtet, die im Eigentum der Ausbildungsstätte bleibt. Der Student:in wird eine Abschrift ausgefolgt.          

4.6. Solange der Ausbildungsstätte keine andere Zustelladresse der Student:in schriftlich zur Kenntnis gebracht wurde, erfolgen Zustellungen aller Art an ihre in diesem Vertrag genannte Anschrift mit der Wirkung, dass sie der Student:in als zugekommen gelten.

4.7. Die An- und Abmeldung zu einzelnen Ausbildungsmodulen, die Übermittlung von Unterlagen über die Modulinhalte sowie Mitteilungen organisatorischer Art können auch per E-Mail an die in diesem Vertrag angegebene E-Mailadresse erfolgen.


 

     

5.AKADEMIEORDNUNG

 

5.1. Lehrgang Integrative Ernährungsexpert:in

5.1.1. Der Lehrgang Integrative Ernährungsexpert:in besteht aus folgenden Modulen:

 

Vermittlung der wichtigsten Grundlagen der Ernährungswissenschaft

Rezept-Bibliothek und Kochkurs-Skripten

Vermittlung der wichtigsten Grundlagen der TCM

Infoblätter, Vortragsunterlagen, Merkblätter für Zeitersparnis im Praxis-Alltag

Integrative Ernährungstherapie – die Verbindung von Ernährungswissenschaft, TCM, Medizin und Psychologie anhand von Spezialthemen wie Allergien, Unverträglichkeiten, Adipositas uvm.

Psychologie und Beratungskompetenz

Fallbeispiele aus der Praxis inkl. Supervision

 

5.1.2. Die Inhalte des Lehrgangs „Integrative Ernährungsexpert:in“ sind dem Infoflyer zu entnehmen, welcher auf der Homepage www.integrative-ernaehrung.com angefordert werden kann.

5.1.3. Der Lehrgang umfasst die digitale Bereitstellung aller Kursunterlagen (Skripten, Videos, Audios...) sowie (je nach Variante) wöchentliche LIVE-Calls mit Dr. Claudia Nichterl und Mentor:innen und den Zugang zu einer geschlossenen Facebook-Gruppe für Fragen, Supervision und Austausch.

5.1.4. Die Dauer des Lehrgangs beträgt neun Monate (8 Module). Eine längere Dauer ist nur in Ausnahmefällen und aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zwischen der Student:in und der Akademie möglich.

 

 

5.2. Unterricht

5.2.1. Alle Ausbildungsmodule können zeit- und ortsunabhängig im virtuellen Fernstudium absolviert werden, da der Unterricht zu 100% im Fernstudium erfolgt. Die Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

5.2.2. Bei der Ausbildung besteht für Student:innen eine 80%ige Anwesenheitspflicht. Bei Nichtinanspruchnahme der Ausbildung oder für nicht besuchte Teile der Ausbildung oder Abbruch der Ausbildung, egal aus welchen Gründen, besteht keine Berechtigung zur Rückerstattung von Ausbildungsgebühren oder zum Erhalt von Unterlagen, Teilnahmebestätigungen oder Zertifikaten. Gleiches gilt bei einer allfälligen von der Akademie gewährten Ratenzahlung.

5.2.3. Für den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges müssen 80 % des Lernerfolges in jedem einzelnen der acht Module nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Lernzielkontrolle, welche der Gestalt erfolgt, dass seitens der Ausbildungsstätte Feedbackbögen nach jedem einzelnen Modul ausgesandt werden, die sodann von der Student:in auszufüllen und an die Ausbildungsstätte rück zu übermitteln sind. Diese Feedbackbögen werden sodann von der Ausbildungsstätte ausgewertet.

5.2.4. Sämtliche Lehrunterlagen werden auf elektronischem Wege übermittelt.

5.2.5. Die Student:innen verpflichten sich, selbstständig für die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang sowie zur Erhaltung der Lehrunterlagen zu sorgen.

 

5.3. Anmeldung

5.3.1. Die Anmeldung zur Ausbildung ist ab der Ausschreibung möglich. Jede Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular, wobei die Angabe von Name und Adressdaten erforderlich ist. Mit der Anmeldung werden die AGBs akzeptiert und die Erfüllung der beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen bestätigt.

5.3.2. Jede Anmeldung ist für die Student:in verbindlich.

5.4. Kosten

5.4.1. Die Teilnahmegebühr für den Lehrgang beträgt bei Einmalzahlung € 5.800. Sämtliche Lehrunterlagen sind in dieser Gebühr inkludiert.

5.4.2. Die Teilnahmegebühr wie unter Punkt 5.4.1. beschrieben ist von jeder Student:in zu bezahlen und zwar unabhängig von etwaigen Förderungszusagen oder sonstigen Zahlungsunterstützungen von dritter Seite.

5.4.3. Die Teilnahmegebühr oder erste Teilzahlung ist im Monat der Anmeldung durch Überweisung auf das Konto IBAN: AT49 3290 6000 0022 0293 lautend auf „Dr. Claudia Nichterl Akademie für Integrative Ernährung GmbH“ zu bezahlen.

5.4.4. Abweichend davon werden verschiedene Ratenvereinbarungen von der Akademie angeboten, wobei bei elektronischer Anmeldung die erste Rate sofort fällig wird.   

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Hol dir hier den Flyer zum Lehrgang Integrative Ernährungsexpert:in